Zum heutigen Zeitpunkt sind allerdings einige Fragen noch sehr schwierig zu beurteilen. So kann noch nicht abgeschätzt werden, in welchem Zustand sich Anlagen zur Gewinnung von Bodenschätzen oder zur Nutzung des tiefen Untergrundes nach Ablauf der geplanten Konzessionsdauer von 30 Jahren befinden werden. Sind sie veraltet und nicht erneuerungsfähig, müssen sie rückgebaut oder nachhaltig stillgelegt werden. Erweisen sie sich als Goldgrube, ist ein Heimfall (also die Übertragung sämtlicher betriebsnotwendigen Einrichtungen und des zugehörigen Bodens an den Kanton) interessant. Es muss daher bei einer Konzessionserteilung in jedem Fall eine Sicherheitsleistung verlangt werden, welche den Aufwand für den Rückbau oder die Stilllegung decken würde. Die vorgeschlagene "Kannformulierung" lehnt die EVP ab.
Die EVP lehnt auch eine generelle Befreiung von Konzessionsabgaben bei der Nutzung von tiefer Erdwärme ab. Im Versuchs- und Forschungsstadium kann der Regierungsrat gemäss Vernehmlassungsentwurf ohnehin eine Abgabenbefreiung der Energiegewinnung aus dem tiefen Untergrund beschliessen. Wird die Nutzung der Energie aus dem Untergrund einmal rentabel, sollen auch da Konzessionsabgaben möglich sein.