Für die Einrichtung der neuen Behörden schlägt der Regierungsrat zwei Organisationsmodelle vor: ein Gerichts- und ein Verwaltungsmodell. Aus Sicht der EVP überwiegen die Vorteile des Verwaltungsmodells, da dieses nach Auffassung der EVP die primären Ziele des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts am Besten verwirklicht. So ermöglicht es dank dem Fachwissen und den spezifischen Handlungskompetenzen der Verwaltungsbehörden in einem höheren Masse einzelfallgerechtere Entscheide und gewährleistet zudem eine dauerhafte Fallbetreuung. Mit dem Gerichtsmodell würde die Geschäftslast der Aargauer Gerichte noch weiter erhöht und es wäre damit zu rechnen, dass der Personalbedarf in Zukunft noch stärker anstiege, als dies der Anhörungsbericht darlegt. Beim bereits gemäss Anhörungsbericht kostengünstigeren Verwaltungsmodell ist somit für die Zukunft mit einem zusätzlichen Kostenvorteil zu rechnen.
Im Zusammenhang mit den geplanten Massnahmen im Bereich "Nachbetreuung und ambulante Massnahmen" regt die EVP an, dass sich der Kanton für eine Änderung der geltenden Bestimmungen dahingehend einsetzt, dass in Zukunft auch die ambulante Zwangsmedikation möglich ist. Dies insbesondere, um den davon betroffenen Personen unnötige Rückfälle und fürsorgerische Freiheitsentzüge ersparen zu können.
Unterstützung auch für KV-/GOG-RevisionUnterstützung findet bei der EVP auch die geplante Teilrevision der Kantonsverfassung und die Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes. Auch wenn es hinsichtlich der Neuordnung der Aufsicht sowie der Aufgaben und der Zusammensetzung der Justizleitung gewisse kleinere diskutable Punkte gibt, so erscheint das Gesamtpaket der EVP doch als guter bis sehr guter und zeitgemässer Schritt in Bezug auf die Stärkung der Aargauer Justiz.